Kleine Anfrage «Kontrolle von Auflagen zum Schutz von Oberflächengewässern bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln»

Für viele Pflanzenschutzmittel (PSM) hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in der Bewilligung Auflagen zum Schutz der Oberflächengewässer verfügt (Auflagen zur Verminderung von Drift und Abschwemmung, Etikette SPe 3). Solche Auflagen beinhalten immer einen gegenüber dem obligatorischen Mindestabstand von 3 Metern zum Gewässer erhöhten Abstand. Die erhöhten Abstände sind für jedes PSM unterschiedlich und können […]