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AutorenbildMathias Stricker

Auftrag «Schaffung einer Charta der Religionen»

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Schaffung einer Art „Charta der Religionen“ zu prüfen, die religiöse Gemeinschaften einlädt, ein Dokument zu unterzeichnen, welches sie verpflichtet, die Werte der Bundesverfassung einzuhalten, die Integration ihrer Gläubigen in die Gesellschaft zu fördern und zugunsten des interreligiösen Dialogs zu handeln.


Begründung:

Eine staatliche Anerkennung aller religiöser Gemeinschaften ist politisch umstritten und nicht geklärt. Viele der Glaubensgemeinschaften möchten sich klar von gewissen Gruppierungen unterschiedlichster Glaubensausrichtung distanzieren können, wenn diese die geltenden Werte in Frage stellen und manchmal dazu aufrufen, ihre religiösen Grundsätze über die Menschenrechte zu stellen oder gar zu Gewalt aufrufen. Mit einer „Charta“ erhielten die Glaubensgemeinschaften ein Instrument, um einen aktiven Integrationsbeitrag zu leisten.

Der Regierungsrat wird daher gebeten, die Möglichkeit einer „Charta der Religionen“ zu prüfen. Religionsgemeinschaften würden bei der Eröffnung (auch nachträglich) eines Gotteshauses bzw. eines Kultur- oder Begegnungszentrums diese Charta unterzeichnen, die sie wie folgt in die Pflicht nehmen würde:

  1. Umfassende Einhaltung der Rechtsordnung und somit Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, Verbannung jeglicher Form von Aufruf zu Hass, von Fremdenfeindlichkeit, Homophobie, Rassismus, Antisemitismus oder Leben in Parallelgesellschaften

  2. Sicherstellen, dass die Seelsorger, die in ihren Gotteshäusern wirken, mindestens eine Landessprache beherrschen und mit den hiesigen staatlichen Gegebenheiten vertraut sind

  3. Sich einsetzen für einen interreligiösen Dialog mit den andern Glaubensgemeinschaften

  4. Gewährleisten, dass die Finanzierung ihrer Glaubensgemeinschaft transparent ist


Diese Charta wäre weder zwingend noch diskriminierend, da sie sich an alle religiösen Gruppierungen richten würde und zu einer Art „Label“ oder „Zertifizierung“ führen könnte, womit bestätigt würde, dass sich die Verantwortlichen dieser religiösen Einrichtungen verpflichten, die Rechtsordnung, wie sie in Verfassung und Gesetzen festgehalten ist, einzuhalten. Bei erwiesenen oder wiederholten Verstössen gegen diese mit der Unterzeichnung der Charta eingegangenen Verpflichtungen könnte den betroffenen Einrichtungen das „Label“ oder die „Zertifizierung“ entzogen werden.


Es wäre an den Behörden, die einzelnen Bestimmungen der Charta festzulegen und gegebenenfalls die betroffenen Kreise miteinzubeziehen. Eine Charta wäre ein kantonales Instrument, welches sich in den nationalen Aktionsplan gegen Extremismus einordnen liesse.

Der Auftrag wird erheblich erklärt (im Wortlaut der Regierung).


Auftrag und Antwort des Regierungsrates als PDF Download


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