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AutorenbildMathias Stricker

Auftrag «Sicherheit im Schulunterricht im und am Wasser»

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Schulen eine Handreichung zur Sicherheit im Schulunterricht im und am Wasser zur Verfügung zu stellen.


Begründung:

Viele Lehrerinnen und Lehrer sind aufgrund von Unfällen im ordentlichen Schwimmunterricht, auf Schulreisen (Picknick an einem Bach, Fluss, See; Besuch der Badi), in Schullagern etc. und den daraus folgenden Haftungsfragen verunsichert. Eine Folge davon ist, dass immer mehr Lehrpersonen nicht mehr bereit sind, die Risiken im Zusammenhang mit den verschiedensten Aktivitäten auf sich zu nehmen. Eine Handreichung, wie sie auch in andern Kantonen zur Verfügung stehen, soll Klarheit für die Planung und die Organisation solcher Aktivitäten schaffen und damit die Lehrerinnen und Lehrer entlasten.


Darin sind insbesondere Empfehlungen zum Schwimmunterricht, zum Unterricht im und am Wasser, zu Schulausflügen, Exkursionen, Schullager aufzuführen. Es sollen z.B. die geforderten fachlichen Qualifikationen von Lehr- und Begleitpersonen, maximale Gruppengrössen, eine klare Definition der Obhuts- und Sorgfalts-Pflicht und Fragen der Haftpflicht beschrieben werden.

Eine Lehrperson muss beispielsweise bei gewissen Aktivitäten alleine entscheiden, ob, wie viele und welche Begleitpersonen sie aufbieten soll (siehe auch Kleine Anfrage K 0030/2019 Mathias Stricker, Sicherheit im Schwimmunterricht, Antwort auf Frage 7), und hat für deren Handeln einzustehen (zivilrechtliche Verantwortlichkeit). Das Haftungsrisiko bleibt also bei ihr. Damit juristische Bedenken nicht dazu führen, dass wertvolle Aktivitäten – Schwimmunterricht wird auch im Solothurner Lehrplan erwähnt – an den Schulen reduziert oder sogar ganz abgeschafft werden und damit den Kindern wichtige Primärerfahrungen vorenthalten werden, ist es notwendig, Orientierungshilfen zu schaffen (vgl. z.B. Kantone LU, ZH).


Die Lehrpersonen und die Schulträger als Arbeitgeber sollen die Sicherheit erhalten, dass sie sich in einem rechtlich abgesicherten Raum bewegen.


Auftrag und Antwort des Regierungsrates



Die BIKUKO stimmte dem Antrag der Regierung auf Erheblicherklärung am 4.11.2020 zu. Am 4.5.2021 hat der Erstunterzeichner den Auftrag zurückgezogen, weil zwischenzeitlich vom Volksschulamt ein «Merkblatt für den Schwimmunterricht und Aktivitäten im und am Wasser», welches dem Anliegen des Auftrages entspricht, formuliert wurde.

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