top of page
AutorenbildMathias Stricker

Interpellation «Welche Brückenfunktionen übernimmt der Kanton im Sprachenaustausch?»

Als eine konkrete Massnahme, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, wird die Förderung des schulischen Austauschs in der Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2016-2020 ins Zentrum gestellt: Im Weiteren ist der schulische Austausch zwischen den Sprachregionen weiterzuentwickeln mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen. (S. 28 Ziff. 1.6.2 Kulturbotschaft, vgl. auch Ziff. 2.2.6). Die Angebote des Schüleraustauschs werden von Solothurner Schulen nur wenig genutzt. Im Schuljahr 14/15 haben z.B. lediglich neun Klassen an einem Austauschprogramm teilgenommen.


In diesem Zusammenhang wird die Regierung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Gründe kennt die Regierung für die schwache Beteiligung der Solothurner Schulen an den Austauschprogrammen?

  2. Wie sieht die Beteiligung in unsern Nachbarkantonen aus? Aus welchen Gründen ist die Beteiligung in andern Kantonen höher?

  3. Welche Austauschprogramme werden nach der Ablösung der CH-Stiftung durch die Agentur Movetia angeboten?

  4. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Regierungsrat für eine bessere Nutzung der Angebote?

  5. Kann sich die Regierung vorstellen, Pilotprojekte zum Sprachenaustausch zu initiieren?

  6. Kann sich die Regierung vorstellen, mit andern Kantonen Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen?

  7. Wo steht die Zusammenarbeit bzw. die Koordination des Kantons Solothurn mit dem Bund (Stand Umsetzung Postulat 14.3670 Konzept für Sprach­aufenthalte, Annahme im Nationalrat 24.11.2014)?


Gemäss dem Papier der EDK „Grundkompetenzen für die Fremdsprachen“ sollen mit dem Fremdsprachenunterricht auch die interkulturellen Kompetenzen gefördert werden. Dazu gehört die Bereitschaft und Fähigkeit, den Alltag der anderen Sprachregion zu erkunden, mit der eigenen Lebenswelt zu vergleichen und sich auf eine reale Begegnung mit Sprecherinnen und Sprechern der anderen Sprachregion vorzubereiten. Zudem kann ein Wissen und Verständnis der Schülerinnen und Schüler geweckt werden, dass es unterschiedliche sprachliche und kulturelle Identitäten gibt. In Bezug auf das Erlernen von Fremdsprachen auf allen Bildungsstufen ist man sich einig, dass Sprache für Kinder und Jugendliche erlebbar gemacht werden soll. Eine Sprache lernt man am besten dort, wo sie gesprochen wird. Unser Kanton als Brückenkanton bietet dazu ideale Voraussetzungen.


Ein interkultureller Austausch lässt die Schülerinnen und Schüler vertieft in eine andere Kultur eintauchen und die Unterschiede in Sitten und Lebensweise hautnah erleben. Sich auf all dieses Neue einzulassen fordert ein hohes Mass an Offenheit und Flexibilität. Diese Erfahrung trägt viel zum Reifeprozess bei und fördert die Persönlichkeitsentwicklung.

Die zur Diskussion gestellte Interpellation ermöglicht einen Umgang mit der Sprachenfrage, der über das Herumschrauben an der Stundentafel der Volksschule hinausreicht und damit nicht auf eine formelle, sondern auf eine gelebte nationale Kohäsion abzielt.

Weiter machen folgende gesetzliche Grundlagen Aussagen zum sprachlichen und kulturellen Austausch:

  1. BV Art. 70 Abs. 3: Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.

  2. SpG Bund 3. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, Art. 14 Schulischer Austausch Abs. 1: Bund und Kantone fördern den Austausch von Schülerinnen und Schüler sowie von Lehrkräften aller Schulstufen. Abs. 2: Der Bund kann den Kantonen sowie Austauschorganisationen Finanzhilfen gewähren.

  3. KV SO 1. Abschnitt: Grundsätze, I. Allgemeines, Art. 2 Verhältnis zu den anderen Kantonen Abs. 2: Er versteht sich als Mittler zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz.


Anfrage und Antworten der Regierung als PDF herunterladen


Comentarios


bottom of page