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AutorenbildMathias Stricker

Ja zum kantonalen Energiegesetz am 9. Februar 2025


1. Warum braucht es eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes?

In der Energie- und Klimapolitik haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen ergeben. Für viele Herausforderungen müssen neue Lösungen gefunden werden. Das über 30-jährige kantonale Energiegesetz genügt als Grundlage nicht mehr und muss an die veränderten technischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Aus diesem Grund wurde für die Totalrevision des Gesetzes zuerst ein Fundament geschaffen. Unter Einbezug von verschiedenen Interessensgruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft

wurden verschiedene Lösungen diskutiert und im Energiekonzept 22 zusammengeführt. Auf dieser Grundlage erfolgte anschliessend die vorliegende Totalrevision des Energiegesetzes.


2. Das Ziel der Totalrevision

Bei der Revision war es wichtig, dass nicht Verbote und Regeln im Vordergrund stehen, sondern Fördermassnahmen. Diese sollen Anreize für energetische Sanierungen schaffen, um damit eine umwelt- und klimaschonende Energienutzung zu unterstützen. Die Revision ermöglicht neue Fördermassnahmen, Anreizsysteme und Innovationsförderungen. Vorausschauende kommunale Energieplanungen sollen unterstützt werden. Förderungen von Innovationen im Energiebereich sollen möglich sein. Bauten und Anlagen sollen energieeffizienter werden. Bei Härtefällen und besonderen Umständen soll Rücksicht genommen und Ausnahmen gewährt werden. Das

überarbeitete Gesetz unterstützt in der Energieversorgung mehr Unabhängigkeit, mehr Sicherheit, mehr Sauberkeit, mehr Innovation und mehr Effizienz bei Gebäuden und Anlagen.


3. Warum stimmen wir über das Gesetz ab?

Der Kantonsrat hat der Totalrevision des Energiegesetzes am 3. Juli 2024 mit 78 Ja zu 19 Nein Stimmen zugestimmt (80,4% Ja zu 19,6% Nein). Dieses erfreuliche Ergebnis reflektiert das Konsens – Fundament, auf dem diese Totalrevision in Angriff genommen wurde. Alle Fraktionen haben der Vorlage zugestimmt mit Ausnahme der SVP. Gegen den Beschluss des Kantonsrates hat ein Referendumskomitee das Referendum ergriffen und daher wird die Vorlage den

Stimmberechtigten zum abschliessenden Entscheid vorgelegt.


4. Was sind die wichtigsten Eckwerte und Vorteile des neuen Energiegesetzes?


4.1. Neue Fördermassnahmen und Anreize

Die Eigentümerschaft soll bei der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften durch finanzielle Beiträge und Beratung unterstützt werden. Die Totalrevision des Energiegesetzes ermöglicht deswegen neue Möglichkeiten für Förderungen und Anreize. Anschubhilfen ermöglichen die Projektierung von neuen Fernwärmeverbünden, Biomasse-Heizkraftwerken und Biogasanlagen. Ein neues Anreizsystem für den Einbau von PV-Anlagen zur Erzeugung von Winterstrom dient der Erhöhung der Versorgungssicherheit während der Wintermonate. Bidirektionale Ladeinfrastrukturen in Ein- und Mehrparteienhäusern können gefördert werden. Ein Bonusprogramm ermöglicht Beiträge, wenn bei energetischen Sanierungen gleichzeitig eine Anlage zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien eingebaut wird.


4.2. Neue Planungsmöglichkeiten

Gemeinden können bei kommunalen Energieplanungen durch den Kanton mit finanziellen Beiträgen und Planungsgrundlagen unterstützt werden. Die Planung von Wind- und Solaranlagen wird dadurch unterstützt, dass geeignete Standorte bezeichnet, in den kantonalen Richtplan aufgenommen und entsprechende Nutzungspläne für mögliche Anlagen erstellt werden. Immer unter zwingender Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Gemeinden soll die zuständige kantonale Behörde ihre Arbeit als Planungs- und Baubewilligungsbehörde vornehmen. Hierzu

gehört insbesondere die Zustimmung der Gemeinde zum Standortentscheid. Damit wird der Wille der betroffenen Gemeinden respektiert.


4.3. Mehr Energieeffizienz bei Gebäuden und Anlagen

Um eine Vorbildfunktion einzunehmen, können bei Bauten der öffentlichen Hand erhöhte Mindestanforderungen an die Energienutzung gestellt werden. Fossile Heizungen sollen auch zukünftig nicht verboten werden. Deren Neuinstallation, bzw. Ersatz, ist unter Einhaltung eines CO2-Grenzwertes auch weiterhin möglich (fixiert auf verhältnismässige 24 Kg CO2 – Ausstoss pro m2 Energiebezugsfläche). Der Wert wird mit dem etablierten Gebäudeenergieausweis der Kantone ermittelt. Bei zukünftigen Neubauten soll die Eigenstromerzeugung ein normaler

Bestandteil werden. Damit kann der selbst erzeugte Strom auch selber genutzt werden und einen Beitrag zur Deckung des Eigenbedarfs leisten (fixiert auf 10 Watt pro m2 Energiebezugsfläche. Dies entspricht bei einem Haus von 160 m2 ca. 8 m2 PV-Fläche einem Kostenaufwand von 10’000-15'000 Franken. Damit kann bereits 1/3 des Eigenbedarfs an Strom gedeckt werden). Fest installierte elektrische Widerstandsheizungen sind für einen sehr hohen Stromverbrauch

verantwortlich und deswegen sind gewisse Arten schon heute nicht mehr zulässig. Eine Neuinstallation oder Ersatz wird deswegen ausgeschlossen.


4.4. Mehr Möglichkeiten für die Innovationsförderung

Investitionshilfen und Innovationsförderung im Energiesektor: Einmalige Investitionshilfen und

Innovationsförderungen können in ausgewählten Fällen, Projekte unterstützen.


4.5. Berücksichtigung von Härtefällen und Ausnahmen

Für gebäudespezifische Besonderheiten oder andere besondere Situationen wurde eine breite Ausnahmebestimmung aufgenommen. Besondere Umstände können somit berücksichtigt werden. Hierzu gehören auch Ausnahmen bei unverhältnismässigen individuellen Härtefällen.


5. Bestehende Finanzierungsmöglichkeiten:

Die Finanzierung erfolgt weiterhin über einen Teilertrag aus der Gewässernutzung gemäss dem kantonalen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA). Ebenfalls beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Fördermassnahmen im Gebäudebereich, basierend auf der CO2-Abgabe.


6. Warum braucht es ein JA zum neuen Energiegesetz?


• Stärkung der sicheren und unabhängigen Energieversorgung:

Die Totalrevision stärkt die erneuerbaren Energien. Damit trägt sie zur Reduktion der Abhängigkeit von importierter Energie und zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei.


• Stärkung der sauberen und innovativen Energieversorgung:

Das Energiegesetz unterstützt Fernwärmeverbünde, Biomasse-Heizkraftwerke, Biogasanlagen,

vorausschauende kommunale Energieplanungen und Innovation im Energiebereich. Es unterstützt damit die nationalen energie- und klimapolitischen Bestrebungen.


• Stärkung der Effizienz bei Gebäuden und Anlagen:

Energetische Sanierungen werden wirksam unterstützt. Zukünftige Neubauten leisten einen Beitrag zur Deckung des Eigenbedarfs. Bidirektionale Ladeinfrastrukturen können unterstützt werden. Dies verbindet die Optimierung des Eigenverbrauchs durch flexible Stromspeicher mit den Möglichkeiten der Elektromobilität. Gebäude und Anlagen werden somit energieeffizienter.


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