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AutorenbildMathias Stricker

Kleine Anfrage «Sicherheit im Schwimmunterricht»

Medial prominent kommunizierte Gerichtsprozesse in der Folge von Unfällen im und am Wasser haben in den letzten Jahren zu einer starken Verunsicherung der Lehrpersonen geführt, so dass viele Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr bereit sind, dieses Unfallrisiko auf sich zu nehmen. Eine Anlehnung des Schwimmunterrichtes an die Empfehlungen der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) ist zwar sinnvoll aber nicht verbindlich. Dieser Umstand erhöht die Befürchtungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen, unverschuldet für Unfälle zur Verantwortung gezogen zu werden.


Gemäss des EDK IDES-Dossier „Sicherheit beim Schwimmen: kantonale Richtlinien“ (Stand Mai 2014 https://edudoc.ch/record/112965/files/Sicherheit-Schwimmen.pdf) ist der Kanton Solothurn der einzige Kanton, welcher keine Empfehlungen, Richtlinien oder Weisungen zum Schwimmunterricht erlässt. Die Ausbildung der Lehrpersonen im Sportunterricht hat in den letzten Jahren an den verschiedenen Pädagogischen Hochschulen etliche Änderungen erfahren. Im Kanton Solothurn unterrichten immer öfters auch Lehrpersonen mit Diplomen von Pädagogischen Hochschulen ausserhalb des Bildungsraumes Nordwestschweiz.

Der Regierungsrat wird gebeten in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat grundsätzlich die Gewährleistung der Sicherheit im Schwimmunterricht im Kanton Solothurn?

  2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation, dass der Kanton Solothurn als einziger Kanton gemäss IDES-Dossier keine Empfehlungen, Richtlinien oder Weisungen zum Schwimmunterricht erlässt?

  3. Wie wird sichergestellt, dass Lehrpersonen, welche mit altrechtlichen Diplomen Schwimmunterricht erteilen, die entsprechenden Weiterbildungen erhalten?

  4. Welche Ausbildung (konkrete Module) bzw. Befähigung erhalten Studierende an der PH FHNW / an der PH Bern / an der PH Zürich / an der PH Luzern bezüglich Schwimmunterricht? Wie ist die Berechtigung im Diplom ersichtlich (unter Berücksichtigung, dass Sport teils abgewählt werden kann)?

  5. Ist die Ausbildung der Studierenden an der PH FHNW / an der PH Bern / an der PH Zürich / an der PH Luzern bezüglich Schwimmunterricht nach Ansicht der Regierung ausreichend zur Gewährleistung der fachlichen, didaktischen und sicherheitstechnischen Kompetenzen?

  6. Erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf bezogen auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen im Schwimmunterricht?

  7. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Lehrpersonen nach aktuellem Stand genügend unterstützt werden, damit sie ihrer Pflicht für einen guten, sicheren Schwimmunterricht nachkommen können? Ist gewährleistet, dass den Lehrpersonen die nötigen Begleitpersonen zur Seite gestellt werden, welche es für einen sicheren Schwimmunterricht braucht? Welche Massnahmen wären allenfalls zusätzlich denkbar und sinnvoll?

  8. Erkennt der Regierungsrat Handlungsbedarf bezogen auf die Sicherheit und Haftungsfragen im Schwimmunterricht?


Anfrage und Antwort des Regierungsrates als PDF


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