In der Schweiz gibt es ca. 220 dieser faszinierenden Pinselohren. Der Luchs bleibt mit dem neuen Jagdgesetz zwar vorderhand geschützt (d. h. nicht regulär jagdbar), doch kann der Bundesrat ihn künftig jederzeit – ohne Mitsprache von Stimmvolk oder Parlament – auf die Regulierungsliste setzen. Dazu besteht in einigen Kantonen bereits heute grosser politischer Druck. Luchse dürften damit bald schneller abgeschossen werden können – auch auf Vorrat, wenn noch gar keine Schäden passiert sind oder die Kantone auch nur vermuten, dass der Luchs für Rückgänge beim Jagdertrag verantwortlich ist. Dabei wird schnell vergessen, dass der Luchs und der Wolf als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder sichern. Auch Biber, Graureiher, Höckerschwan, Fischotter oder Gänsesäger können auf der Abschussliste landen. Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe werden mit dem neuen Jagdgesetz leider nicht geschützt.
Künftig werden die Kantone statt dem Bund das letzte Wort bei der «Regulierung» geschützter Tierarten haben – nun, die Wildtiere kennen keine Kantonsgrenzen.
Ein «Nein» am 27. September sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten.
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